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Störung / Ausfall Junkers / Bosch Heizgeräte:
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Beratung Heizungstausch

Entdecken Sie die Vorteile und Hintergründe eines effizienten Heizungstauschs mit unserer professionellen Beratung.

Die Ausgangslage

Bei der Auswahl Ihres neuen Wärmeerzeugers prüfen wir, ob die Voraussetzungen für die technische Umsetzung erfüllt sind. Aber auch, welche aktuellen gesetzlichen Vorgaben (klicke hier: aktuelle Info zum Heizungsgesetz / GEG ) zu beachten sind oder ob eine Förderung möglich ist.

Unabhängig davon ob Brennwerttherme, Fernwärme oder Wärmepumpe – 4 wichtige Punkte sind beim Heizungstausch hervorzuheben.

Durch die einfachen Symbole der nachfolgenden Tabelle wird deutlich, welcher Wärmeerzeuger in den Punkten Langlebigkeit, CO² Emission, Unabhängigkeit vom Energieversorger und jährliche Energiekosten überzeugt.

Die Henn GmbH ist mit ihrer langjährigen Erfahrung als Fachbetrieb der Ansprechpartner für ein individuelles und zukunftssicheres  Heizsystem.

1. Langlebigkeit: 
Beim Gas-Brennwertgerät, wie bei allen Wärmeerzeugern mit Brenner und Abgassystem, sind die Bauteile im Brennraum durch die hohe Verbrennungstemperatur und Rückstände aus dem Abgas einer hohen Belastung ausgesetzt. Eine längere Lebensdauer bei Fernwärmeübergabestation oder Wärmepumpen wird durch eine Wärmeübertragung ohne Verbrennung und Abgassystem erreicht. Der Verschleiß der Bauteile ist hier wesentlich geringer.

2. CO² Emission:
Gasheizungen stoßen durch die Verbrennung von konventionellen Energiequellen (Gas und Öl) viel C0² aus. Durch Gastarife mit hohem Biogasanteil lässt sich der C0² Ausstoß reduzieren. Bei der Fernwärme wird die Abwärme von Kraftwerken zur Stromerzeugung genutzt. Da fast alle Kraftwerke noch mit konventionellen Energiequellen versorgt werden, wird hier auch CO² ausgestoßen. Die Stadtwerke Heidelberg reduzieren die CO² Emissionen durch die Nutzung von regenerativen Kraftwerken, womit die Fernwärme in Zukunft immer „ grüner“ wird. Die Wärmepumpe nutzt in der Regel 2/3 kostenlose Umweltwärme und benötigt dafür nur 1/3 elektrischen Strom. Dadurch sind die CO² Emissionen sehr gering.

3. Unabhängigkeit von Energieversorger:
Durch die Auswahl verschiedener Gas- und Stromtarif lässt sich bei der Gas-Heizung und der Wärmepumpe verschiedene Anbieter vergleichen. Mit Solarzellen kann der Strom für die Wärmepumpe genutzt werden. Somit wird eine große Unabhängigkeit erreicht. Da bei der Fernwärme nur die Stadtwerke das Fernwärmenetz betreiben, ist hier kein Anbieterwechsel möglich.

4. Jährliche Energiekosten:
Die Energiekosten für eine Gas-Heizung werden in Zukunft teurer. In Europa und in Deutschland wird die CO² Steuer Jahr für Jahr erhöht. Bis zum Jahr 2030 soll Deutschland den Ausstoß von CO² um 55 Prozent reduzieren. Neben den Kosten für die verbrauchte Energie, ist bei der Fernwärme ein Grundpreis oder Leistungspreis zu bezahlen. Dieser setzt sich aus der Anschlussleistung die zum Beheizen des Gebäudes benötigt wird und dem spezifischen Leistungspreis zusammen. Mit einer höheren Anschlussleistung erhöhen sich die jährlichen Energiekosten, unabhängig vom Verbrauch. Um die jährlichen Energiekosten der Wärmepumpe zu ermitteln, wird der jährliche Energieverbrauch durch drei geteilt. Die Wärmepumpe benötigt nur 1/3 Strom um die Energie für die Beheizung bereit zu stellen. Durch einen günstigeren Wärmepumpenstrom und die Reduzierung der Heizungsvorlauftemperatur kann günstiger geheizt werden.

„Heizungsgesetz“ / Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Ab dem 01.01.2024 startet das „Heizungsgesetz“ / Gebäudeenergiegesetz (GEG) mit dem Ziel, im Jahr 2045 die Gebäude klimaneutral zu beheizen.

  • Neubauten müssen mit mindestens 65 % Erneuerbaren Energien beheizt werden.
  • Es gibt kein Verbot von bestehenden Gas- und Ölheizungen, auch dürfen diese noch repariert werden.
  • Durch den steigenden CO² Preis auf Gas- und Öl, wird eine Gas- und Ölheizung in Zukunft immer teurer.

Das folgende Schaubild zeigt den Fahrplan für den Heizungsaustausch im Gebäudebestand gemäß GEG und die Erhöhung des CO² Preis bis 2044

Erhöhung des CO² Preis bis 2044

Stand: 02.01.2024

Anforderung beim Einbau einer Gasheizung im Bestand ab 1.1.2024

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